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AGB

1. Geltung: Die Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle abgeschlossenen Verkaufsgeschäfte und Werksverträge und damit zusammenhängende Lieferungen und Nachlieferungen zwischen der BG-Graspointner AG in 3250 Lyss, im Folgenden „BG“ genannt, und dem jeweiligen Geschäftspartner, im Folgenden „Partner“ genannt. Durch Auftragserteilung anerkennt der Partner diese Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Liefer- und Geschäftsbedingungen sind nur rechtswirksam, wenn sie durch eine schriftliche Erklärung von BG ausdrücklich bestätigt werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich von BG schriftlich zugestimmt.


2. Angebote und Vertragsabschluss: Sämtliche Preisangaben in Listen und Angeboten sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben, wie Masse, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Skizzen und Zeichnungen in Katalogen, Preislisten und sonstigen Drucksachen, sind bestmöglich ermittelt, jedoch unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von BG oder mit der ersten für den Partner ersichtlichen Handlung von BG im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrages zustande.


3. Preise und Verrechnung: Angebots- und Verrechnungspreise verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für die Verrechnung gelten die Masse und Mengen der tatsächlichen Lieferung oder Leistung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise in Angeboten und Prospekten ab Werk. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese gesondert verrechnet. Bei einer vom Angebot abweichenden Bestellmenge behält sich BG eine entsprechende Preisänderung vor. Mehrleistungen gegenüber dem Angebot von BG, die sich aus nachträglichen Wünschen des Partners oder aus bei Durchführung des Vertrages erforderlich werdenden Änderungen ergeben, sind BG zusätzlich zu vergüten. Die Änderung eines Kostenbestandteiles berechtigt BG zu einer entsprechenden Preiskorrektur.


4. Lieferung: BG wird die angegebenen und zugesagten Lieferfristen nach Tunlichkeit und Möglichkeit einhalten. Ist dies nicht möglich, so steht dem Partner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist das Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Der Partner verzichtet auf die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches aus dem Titel des Lieferverzuges. In Fällen von Streiks oder Aussperrungen im Betrieb der BG, oder in einem für BG arbeitenden Betrieb, weiters bei Energiemangel, Verkehrsstörungen, behördlichen Verfügungen und nicht termingerechter Selbstbelieferung, sowie in allen Fällen höherer Gewalt ist BG an vereinbarte Lieferfristen überhaupt nicht gebunden. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und es kann weder Schadenersatz noch eine allfällige Vertragsstrafe verlangt werden. Wird durch diese Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird BG von der Lieferungs- bzw. Leistungsverpflichtung befreit. Im Falle des Übernahmeverzuges durch den Partner ist BG berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Partners einzulagern, die Ware zu verrechnen und das Entgelt vereinbarungsgemäss fällig zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderwärtig zu verkaufen. Lieferung frei Empfängerort bedeutet ohne Abladen durch den Lieferer. Das Abladen hat sachgemäss und unverzüglich durch vom Partner zur Verfügung zu stellende Arbeitsgeräte und Arbeitskräfte zu erfolgen. Die Gefahr geht in jedem Fall der Versendung bereits beim Verlassen des Werks auf den Partner über.


5. Paletten – Palettenrücklieferung: Die meisten Produkte können nur auf Paletten ausgeliefert werden. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass EURO-Paletten sowie Sondermasspaletten grundsätzlich verrechnet werden können. Bei für BG frachtfreier Retournierung der EURO-Paletten in einwandfreiem Zustand – innerhalb von vier Wochen – erhält der Partner eine Gutschrift. Einwegpaletten (als solche gekennzeichnet) werden auch bei Rückgabe nicht vergütet.


6. Retourware und deren Vergütung: Von BG gelieferte Ware wird nur bei vorheriger schriftlicher Zustimmung und in tadellosem Zustand sowie in Originalverpackung bei frachtfreier Rücksendung, zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von mindesten 20% gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderfertigungen ist nicht möglich.


7. Stornierung des Auftrages: Bei vollem oder auch nur teilweisem Rücktritt des Partners vom abgeschlossenen Vertrag gilt eine Stornogebühr von 20 % als vereinbart. Nach Produktion ist eine Stornierung ausgeschlossen. 


8. Zahlungen: Zahlungen sind sofern nicht anders vereinbart sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Teillieferungen werden von BG sofort berechnet. Sie sind damit unabhängig von der Beendigung der Gesamtlieferung fällig. 


9. Garantie: Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, gilt eine Garantiedauer von 24 Monate ab Rechnungsdatum. Infolge der vielseitigen und durch uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten können wir keine Garantie für die Lebensdauer unserer Produkte abgeben. Nachweisbar unbrauchbares Material wird kostenlos ersetzt. Die Haftung für weitergehende Ansprüche jeglicher Art, insbesondere für den Ein- und Ausbau, sowie Folgeschäden durch unsachgemässe Montage und Beanspruchung, ist ausgeschlossen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter Montagearbeiten sowie anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.


10. Beratung: Sämtliche Beratertätigkeiten unser Mitarbeiter sind unverbindlich. Alle Angaben, Lösungsvorschläge usw. sind durch den Projektverfasser oder den Bauingenieur zu prüfen, so dass alle Missverständnisse aufgrund falscher Interpretationen vermieden werden können. 


11. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die von BG gelieferte Ware Eigentum der BG. 


12. Gewährleistung und Haftung: BG leistet Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und die Fehlerfreiheit der gelieferten Waren entsprechend dem Stand der Technik. Die Ware ist bei Übernahme vom Partner oder von dessen Beauftragten nach Menge und Beschaffenheit zu zählen und zu überprüfen. Beanstandete Ware darf nicht eingebaut werden. BG muss spätestens innerhalb von drei Tagen ab Übernahme der Ware verständigt werden. Zur Beseitigung berechtigter und rechtzeitig gerügter Mängel der gelieferten Ware kann BG innerhalb angemessener Frist entweder nach eigener Wahl Verbesserung bewirken, das Fehlende nachtragen oder Ersatz liefern. Für diesen Fall sind weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Aufhebung und Preisminderung, ausdrücklich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt mit Verarbeitung oder Veränderung des Liefergegenstandes durch den Partner oder durch Dritte. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen ausnahmslos 6 Monate nach Lieferung. Sie erlöschen weiters, wenn Verlege Vorschriften, Merkblätter und technische Hinweise für den Einbau, die Behandlung und Verwendung nicht befolgt werden oder wenn sonst eine fehlerhafte Montage oder Weiterverarbeitung durch den Partner oder Dritte erfolgt. Verdeckte Mängel sind BG innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung anzuzeigen. Den Partner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Ausserhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes kann der Partner von BG Schadenersatz nur bei vorsätzlichem oder grob fahr-lässigem Handeln fordern. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden sowie für Ein- und Ausbaukosten wird ausgeschlossen. Die Haftung von BG für leichte Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Partner ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten allerdings nicht bei BG zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Partners.


13. Urheberschutz / Markenrechte: Marken / Zeichnungen und Projekte bleiben unser Eigentum. Reproduzieren, verwenden oder an Dritten weiterzugeben ist ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. 


14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht: Erfüllungsort ist der Sitz von BG in CH-3250 Lyss. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz der BG zuständige ordentliche Gericht zuständig, sofern der Partner nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist. Es gilt Schweizer Recht.